Eine Private Krankenversicherung ist kein statisches Gebilde, was bei einer Vertragslaufzeit, die oft mehrere Jahrzehnte beträgt, alles andere als ungewöhnlich ist.

Das bedeutet für Sie konkret: Immer dann, wenn es zu Veränderungen in Ihrer Lebenssituation kommt, z.B. Gehaltserhöhung, Wechsel des Arbeitgebers, Geburt eines Kindes, Eintritt in den Ruhestand, sollten Sie prüfen bzw. überprüfen lassen, ob es Optimierungsbedarf für Ihre Private Krankenversicherung gibt.

Nicht nur, was Ihre Beitragsbelastung betrifft!

Krankentagegeldversicherung

Die Absicherung Ihres Einkommens bei längerer Arbeitsunfähigkeit!

Sie muss auskömmlich sein, denn wie wollen Sie sonst Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, wenn Sie krank werden und deutliche Einkommensverluste verkraften müssen?

Leider kommt es jedoch sehr häufig vor, dass es versäumt wird, den versicherten Tagessatz dem steigenden Einkommen anzupassen, teilweise über viele Jahre.

Haben Sie beispielsweise zu Vertragsbeginn einen Tagessatz von 80,- € vereinbart und Ihr Nettoeinkommen steigt auf 3.500,- € monatlich, tut sich hier eine erhebliche Lücke auf. Vor allem, wenn wir bedenken, dass Sie den kompletten Beitrag für Ihre Private Krankenversicherung aus der ohnehin zu geringen Absicherung in voller Höhe selbst tragen müssen, ebenso den anteiligen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung

Unsere Empfehlung: Rechnen Sie einmal nach, ob Sie über eine ausreichende Absicherung verfügen. Das Krankentagegeld wird übrigens kalendertäglich, also auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, kontaktieren Sie uns einfach!

Änderung der Familiensituation

Nehmen wir hier als Beispiel die Geburt eines Kindes. Da für den Nachwuchs ein eigener Beitrag zu zahlen ist, lohnt es sich zu rechnen.

Hier haben wir das Zusammenspiel von monatlichem Gesamtbeitrag, Zuschuss des Arbeitgebers und jährlichem Selbstbehalt.

Optimierung Ihrer Beitragsbelastung

Mögliche Ursachen für überhöhte Beitragssteigerunegn erläutern wir ausführlich wir unter dem Punkt Tarifpolitik.

Wenn Sie von dieser Problematik betroffen sind, müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen. Denn Sie haben einen rechtlichen Anspruch, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, verankert ist dies im Versicherungsvertragsgesetz. Mehr noch, der Gesetzgeber schreibt sogar vor, dass Versicherer ihren Kunden, die älter als 55 Jahre sind, zwingend mitteilen müssen, welche möglichen Alternativen sie im Angebot haben. 

Etliche Anbieter gehen noch einen Schritt weiter und bieten in diesem Zusammenhang noch eine entsprechende Beratung an. Hier entsteht jedoch ein Interessenkonflikt.

  • Wechseln kranke Bestandskunden aus einem geschlossenen Alttarif in den Neutarif, drohen auch hier aufgrund der Verschlechterung des "durchschnittlichen Gesundheitszustands" überproportionale Beitragssteigerungen. Daran hat der Versicherer logischerweise kein Interesse, weil es die Gewinnung neuer Kunden erschweren kann.
  • Gleichzeitig steht die Versicherung vor dem Dilemma, dass sie durch den Tarifwechsel künftig weniger Beitrag bekommt, aber trotzdem im Versicherungsfall die gleichen Leistungen erbringen muss.
  • Und zusätzliche Arbeit macht das Ganze außerdem.

Urteilen Sie selbst, ob Sie für sich unter diesen Voraussetzungen ein optimales Ergebnis erwarten können, auch wenn die Beratung für sie kostenlos ist.

Dabei gilt es gerade bei der Beitragsoptimierung genau hinzuschauen.

  • Nur eine möglichst hohe Beitragsersparnis im Auge zu haben, greift eindeutig zu kurz. Denn so laufen Sie Gefahr, dass notwendige Leistungen künftig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
  • Das ist besonders dann der Fall, wenn Sie aus einem leistungsstarken Tarif in einen Billig- oder Einsteigertarif wechseln.
  • Vorsicht bei so genannten Beitragsgarantien. Solche Lockangebote gelten nur für einen bestimmten Zeitraum und sind daher nur vordergründig attraktiv. Von einer nachhaltigen Lösung kann jedoch keine Rede sein.
  • Mit einem hohen Selbstbehalt eine attraktive Beitragsersparnis erzielen? Hier gilt es genau abzuwägen, denn das kann bei einem zukünftigen Tarifwechsel zu Problemen führen. Denn bei eine Reduzierung des Selbstbehalts verlangen viele Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung, weil es sich um eine Mehrleistung handelt.
  • Es muss geprüft werden, wie hoch die Anpassungen im neuen Tarif in der Vergangenheit ausgefallen sind und ob möglicherweise ein versteckter Anpassungsbedarf besteht.

All diese Punkte berücksichtigen wir, wenn Sie unsere Hilfe in Sachen Beitragsoptimierung Ihrer PKV in Anspruch nehmen.

Was unsere Vergütung in diesem Zusammenhang betrifft, so richtet sich diese nach dem Umfang der Dienstleistung. Wir werden daher mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung treffen, weil wir dies für die faire Lösung im Sinne aller Beteiligten halten.

Bewusst haben wir uns somit gegen das Modell Erfolgshonorar entschieden, wo sich das Honorar an der Höhe Ihrer Beitragsersparnis orientiert. Hohe Einsparungen bedeuten somit entsprechend mehr Geld für Berater, was aber aufgrund der genannten Punkte für Sie nicht unbedingt die beste Lösung darstellt. Diesen Interessenkonflikt wollen wir somit von vorneherein vermeiden.

 

Für Rückfragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

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